
Zukünftiger Gewinn als Bewertungsbasis
Entscheidend ist deshalb die zukünftige Ertragskraft, welche auf Basis eines Budgets über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren geschätzt wird. Aus dieser kann der Nachfolger aus den Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch die Zins- und Amortisationszahlungen (Kapitaldienst) aus der Übernahme der Unternehmung finanzieren. Die Betriebssubstanz ist dabei lediglich Mittel zur Zweckerreichung; nämlich zur Erzielung des Betriebsertrages und bleibt unberücksichtigt. Hingegen wird die nicht betriebsnotwendige Substanz separat bewertet und zum Ertragswert addiert.
Berechnung
Bei der reinen Ertragswertmethode errechnet sich der Unternehmenswert nach folgender Formel:
Unternehmenswert = durchschnittlicher bereinigter Betriebsertrag * 100 / Kapitalisierungszinsfuss
Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht somit auf dem durchschnittlichen bereinigten Betriebsertrag i.d.R. der vergangenen drei Jahre. Bei dessen Ermittlung werden die Jahresergebnisse hinsichtlich betriebsfremder, periodenfremder und ausserordentlicher Aufwendungen und Erträge sowie mit einem objektivierten Unternehmerlohn bereinigt.
Der Kapitalisierungszinsfuss berechnet sich wie folgt, wobei die entsprechenden Zahlen variieren können:
Bei der Ertragswertmethode entzünden sich die Diskussionen in der Regel bei der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes, da dieser sich massgeblich auf die Höhe des Unternehmenswertes auswirkt. Jener hängt im konkreten Fall von der Höhe der jeweiligen Risikobeurteilung sowie der Annahme über die künftige Zins- und Inflationsentwicklung ab. Die Bestimmung des Risikozuschlages wird beeinflusst von Faktoren wie der Genauigkeit der Ermittlung der zukünftigen Überschüsse (Gewinnschwankungen), der Finanzierungsstruktur des Unternehmens, der Rechtsform, der Branche, den Konkurrenzverhältnissen, der internen vom Übergeber unabhängigen Organisationsstruktur, der Unternehmenskultur und der Wiederverkäuflichkeit.
