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Erfolgsfaktoren




Einige wesentliche Erfolgsfaktoren für die Finanzierung der Unternehmensnachfolge werden im folgenden genannt. Selbstverständlich ist diese kurze Liste weder vollständig noch abschliessend. Sie dient lediglich als Übersicht.



Unternehmensbewertung:

  • Realismus: Bisherige Unternehmensführungen, die das zu übertragende Unternehmen alleine bewerten, haben eine Tendenz Ihre eigenen Leistungen hoch zu bewerten. Für eine realistische Bewertung empfiehlt es sich deshabl, unabhängige Dritte beizuziehen.
  • Ertrag vs. Substanz: Unternehmen werden heute vorwiegend nach Ertragsgesichtspunkten bewertet. Es empfiehlt sich bei der Vorbereitung auf die Übertragung nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen und überflüssiges Umlaufvermögen aus dem Unternehmen auszuscheiden.
    Werthaltigkeit der Aktiven: Vor einer Unternehmensübertragung sollten die Aktiven durchleuchtet und wo nötig bereinigt werden (z.B. Delkredererisiken, Ladenhüter, Altlasten usw.)
  • Gesunde Eigenkapital-Ausstattung: Es lohnt sich vor der Übertragung des Unternehmens zu prüfen, ob das Eigenkapital sich im Verhätlnis zur Bilanzsumme im branchenüblichen Rahmen befindet. Zu tiefe EK-Ausstattung ist ein Warnsignal für Investoren.


Ausreichende Transparenz
:

  • Konsistentes MIS, Planung- Budget- und Controllingsystem: Finanzierungspartner können sich rascher ein zuverlässiges Bild über das Unternhemen verschaffen, wenn ein Informationssystem vorliegt, das über mehrere Perioden gleich aufbereitete Zahlen liefert. Je einfacher es ist kurzfristige Auswertungen zu erstellen (Erfolgsrechnungen auf Montatsbasis oder kürzer), desto zeitgerechter kann das Unternehmen geführt werden.
  • Ablauforganisation: Für Finanzpartner genauso wie für Nachfolger ist es sehr wichtig, dass die Abläufe im Unternehmen klar definiert und festgehalten sind, damit sie sich einfacher ein Übersicht verschaffen können. Darüber hinaus reduziert es die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen und hilft bei der Führung der Mitarbeiter.


Übergabealternativen prüfen:

  • Nachvollziehbare Prüfung aller Möglichkeiten (Familie, MBO, Verkauf Unternehmen etc.) und rationaler Entscheidungsprozess bei der Auswahl der Nachfolger (Nachkommen oder Externe) helfen auch den Geldgebern den Fähigkeiten der Unternehmensführung zu vertrauen, auch in Zukunft vernünftige und tragfähige Entscheidungen zu treffen.

Realistische Einschätzung von Mittelbedarf und -verwendung (Liquiditätsplanung):

  • Prüfung verschiedener Szenarien: Auch unerwartet negative Entwicklungen von Umsatz und Kosten sollten in die Planrechnungen einfliessen. Deshalb ist es hilfreich vor allem die Liquiditätsplanung unter verschiedenen Marktbedinungen zu berechnen. Eng damit verbunden ist die:
  • Einrechnung von Sicherheiten: Für Investoren ist es wichtig, dass das Unternehmen auch unvorteilhafte Entwicklungen der Märkte durchstehen kann. Deshalb lohnt es, sich Gedanken über Herkunft und Verfügbarkeit zusätzliche Mittel zu machen, für den Fall, dass unerwartete Ereignisse eintreffen.


Klare Kompetenzregelungen:

  • Unterschriftenregelung, Organbesetzung: "Corporate Governance": Das Unternehmensumfeld wird komplexer und verändert sich rasch; der Wettbewerb wird härter. Deshalb ist es wichtig, dass unabhängige Persönlichkeiten Unternehmerin und Unternehmenr bei wichtigen Entscheidungen unterstützen. Eine saubere Gewaltentrennung bewirkt, dass Gedeih und Verderb des Unternehmens nicht nur an eine Person oder Interessengruppe gebunden ist.
  • Selbstbeschränkung: Finanzpartner möchten bekanntlich ihr Risiko begrenzen. Im Sinne des Unternehmens und eines reduzierten Riskos ist es von Vorteil, wenn nicht eine Person alle Bereiche und Organe (bei Kapitalgesellschaften) des Unternehmens dominiert, wenn das relevante Wissen auf mehrere Personen verteilt ist, und die Abläufe im Unternehmen transparent sind.


Reporting und Akzeptanz von Mitwirkungsrechten:

  • Wer in ein Unternehmen investiert möchte sicher sein, dass sein Geld sicher angelegt ist und die Rendite stimmt. Deshalb werden bei Finanzierungen Anforderungen an ein regelmässiges und sauberes Berichtswesen gestellt, das es erlaubt, sich mit wenig Aufwand ein Bild über die Entwicklung des Unternehmens zu verschaffen. Mitwrikungsrechte werden vor allem verlangt, um zu verhindern, dass das Unternehmen in einer Weise verändert wird, die Auswirkung auf die Sicherheit der zugeführten Mittel hat. Obwohl häufig der Ruf von "dreinreden" zu hören ist, werden sich Finanzpartner selten wirklich in das Tagesgeschäft einmischen. Entsprechend ist die verbreitete Angst vor Mitwirkungsrechten selten gerechtfertigt.


Steueroptimierung:


Steuern sind unabhängig von der jeweiligen Liquiditätslage bei Unternehmen und Eigentümern rasch zu bezahlen. Deshalb lohnt es sich auch bei der Finanzierung, die steurlichen Folgen einer Nachfolgeregelung im Auge zu behalten:

  • Vermögensumschichtungen: Umschichtungen von Vermögensbestandteilen vom Geschäfts- ins Privatvermögen und umgekehrt können Steuerfolgen haben, sofern sie weniger als 5 Jahre vor dem Übertragungstichtag abgeschlossen wurden. Es empfiehlt Entscheidungen dieser Art von langer Hand zu planen.
  • Übernahmegesellschaften: Wenn die Nachfolger oder Erben für die Übernahme des operativen Unternehmens eine Übernahmegesellschaft einsetzen wollen, ist undbedingt ein Steuerfachmann beizuziehen.